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Meine Mitarbeiterinnen geben Ihnen gerne Auskunft und helfen Ihnen gerne weiter.


Telefonische Beratungen sind spontan, sowie nach Terminsabsprache jederzeit zu meinen Bürozeiten möglich. Meine Mitarbeiterinnen freuen sich, Ihnen freundlich und schnell einen telefonischen Termin zur Rechtsberatung zu vermitteln. Allerdings kann dies aus berufsrechtlichen Gründen nicht kostenlos erfolgen.

Die Beratungsgebühr wird sodann individuell von mir im Gespräch mit Ihnen ermittelt.

§ 34 RVG - Beratung, Gutachten und Mediation(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; Ei­ne Be­ra­tungs­gebühr, wenn nur ein ers­tes Be­ra­tungs­gespräch durch­geführt wird und der Auf­trag­ge­ber Ver­brau­cher ist, höher als 190,00 EUR zzgl. Um­satz­steu­er sein.

(2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.Rufen Sie bitte gerne an, wir helfen Ihnen rechtskundig weiter. Meine freundlichen Mitarbeiterinnen finden bestimmt schnell einen Termin für Sie.

Vielen Dank für Ihr Interesse.
Ihr Rechtsanwalt W. H. Heinrich